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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.01.1999 - 15 WF 1518/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5541
OLG Koblenz, 20.01.1999 - 15 WF 1518/98 (https://dejure.org/1999,5541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.01.1999 - 15 WF 1518/98 (https://dejure.org/1999,5541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 15 WF 1518/98 (https://dejure.org/1999,5541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel im Kostenfestsetzungsverfahren; Befugnis des Festsetzungsorgans zur Abänderung seiner Entscheidung trotz Befristung des Rechtsmittels; Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Saarburg - 3 F 4/98
  • OLG Koblenz, 20.01.1999 - 15 WF 1518/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 941
  • MDR 1999, 505
  • Rpfleger 1999, 215
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Stralsund, 25.09.2015 - 26 Qs 186/15

    Rahmengebühr, Mittelgebühr, Verkehrsstrafsache, Bedeutung der Angelegenheit

    Soweit vertreten wird, dass der Rechtspfleger auch nach Änderung des Rechtspflegergesetzes (durch das 3. Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes vom 6. August 1998 [BGBl. 1 2030], das am 1. Oktober 1998 in Kraft getreten ist) und der damit einhergehenden Abschaffung der Durchgriffserinnerung zur Abhilfe auf die sofortige Beschwerde hin berechtigt oder gar verpflichtet sei (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 1999, 88; OLG München, JurBüro 1999, 86; OLG Koblenz, MDR 1999, 505; OLG Köln, JurBüro 1999, 202), kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 02.09.1999 - 2 Ws 239/99

    Keine Abhilfebefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Verschiedene Oberlandesgerichte vertreten demgegenüber zwar die Auffassung, dass auch nach Änderung des Rechtspflegergesetzes der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren die Pflicht habe, eine Abhilfeentscheidung zu treffen (OLG Stuttgart, JurBüro 1999, 88; OLG München, JurBüro 1999, 86; OLG Koblenz MDR 1999, 505; OLG Köln, JurBüro 1999, 202).
  • KG, 08.06.2011 - 1 Ws 9/11

    Strafprozessuales Kostenfestsetzungsverfahren: Abhilfebefugnis des Rechtspflegers

    Soweit vertreten wird, dass der Rechtspfleger auch nach Änderung des Rechtspflegergesetzes (durch das 3. Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes vom 6. August 1998 [BGBl. I 2030], das am 1. Oktober 1998 in Kraft getreten ist) und der damit einhergehenden Abschaffung der Durchgriffserinnerung zur Abhilfe auf die sofortige Beschwerde hin berechtigt oder gar verpflichtet sei (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1999, 88; OLG München JurBüro 1999, 86; OLG Koblenz MDR 1999, 505; OLG Köln JurBüro 1999, 202), folgt der Senat dem nicht.
  • LAG Köln, 24.09.1999 - 10 Ta 142/99

    Kostenfestsetzungsverfahren, Beschwerde, Abhilfe

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  • OLG Frankfurt, 26.10.1999 - 1 WF 89/99
    Von einem Teil der Rechtsprechung (z.B. OLG Stuttgart, MDR 1999, 322; OLG München, MDR 1999, 58; OLG Köln, MDR 1999, 321; OLG Koblenz, MDR 1999, 505 = NJW-RR 99, 13; SchlH OLG MDR 1999, 892) wird die Auffassung vertreten, es handele sich um ein gesetzgeberisches Versehen, als mit der Neuregelung lediglich die Abhilfebefugnis des Richters, nicht aber die des Rechtspflegers selbst beseitigt werden sollte.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.08.1998 - 2 UF 28/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6336
OLG Karlsruhe, 03.08.1998 - 2 UF 28/98 (https://dejure.org/1998,6336)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.1998 - 2 UF 28/98 (https://dejure.org/1998,6336)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 1998 - 2 UF 28/98 (https://dejure.org/1998,6336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1569 ff. § 1577 § 1581
    Ehegattenunterhalt - Erwerbstätigenbonus - Halbteilung - Unterhaltsquote

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1722
  • FamRZ 1999, 1276
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.1998 - 2 UF 28/98
    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.4.1997 (FamRZ 1997, 806, 807) nochmals ausdrücklich bestätigt.

    Die Berechnung des Erwerbstätigenbonus aus dem Nettoerwerbseinkommen (ohne Kürzung um Schulden, vgl. z.B. OLG Hamburg, FamRZ 1991, 953 ) würde sich in Widerspruch zu dem oben angeführten Grundsatz der Bemessung aus dem verteilungsfähigen Einkommen setzen (BGH, FamRZ 1997, 806, 807).

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.1998 - 2 UF 28/98
    Dies gilt hier in gleicher Weise für den Trennungs- wie den Kindesunterhalt, da kein Mangelfall vorliegt, und die Eltern auch bei Fortbestand der Ehe zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs nicht mehr zur Verfügung gehabt hätten (vgl. BGH, FamRZ 1996, 160, 161 -, Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 1 Rn. 516, 519).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.1998 - 2 UF 28/98
    Allerdings vermindern die vom Beklagten geltend gemachten Verluste aus Vermietung und Verpachtung anders als im Steuerrecht unterhaltsrechtlich nicht das sonstige Einkommen (vgl. BGH, FamRZ 1987, 36, 37; 913, 916; Wendl/Gerhardt, aaO., § 1 Rn. 202).
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.1998 - 2 UF 28/98
    16.5.1986, ist zu berücksichtigen, da er für es bereits während der Ehe aufzukommen hatte (vgl. BGH, FamRZ 1994, 87 ) und die ehelichen Lebensverhältnisse hierdurch geprägt gewesen sind.
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.1998 - 2 UF 28/98
    Der Unterhalt der Kinder ist mit dem Tabellenbetrag (nicht mit dem Zahlbetrag, vgl. BGH, FamRZ 1986, 783, 786-1 1997, 806, 808) abzuziehen.
  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 12 UF 32/89

    Erwerbstätigenbonus; Bereinigung des Einkommens; Individuelle Verhältnissen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.1998 - 2 UF 28/98
    Die Berechnung des Erwerbstätigenbonus aus dem Nettoerwerbseinkommen (ohne Kürzung um Schulden, vgl. z.B. OLG Hamburg, FamRZ 1991, 953 ) würde sich in Widerspruch zu dem oben angeführten Grundsatz der Bemessung aus dem verteilungsfähigen Einkommen setzen (BGH, FamRZ 1997, 806, 807).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.02.1999 - 12 UF 1125/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14987
OLG München, 10.02.1999 - 12 UF 1125/98 (https://dejure.org/1999,14987)
OLG München, Entscheidung vom 10.02.1999 - 12 UF 1125/98 (https://dejure.org/1999,14987)
OLG München, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 12 UF 1125/98 (https://dejure.org/1999,14987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines Unterhaltsanspruchs ; Freiwillige Aufgabe eines Arbeitsplatzes ; Vorliegen von Obliegenheitsverletzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1526
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

    Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Die von den Eltern insoweit zu verlangende Rücksichtnahme auf die Belange des jeweils anderen schafft indessen eine dem § 1356 BGB vergleichbare Situation (OLG München FamRZ 1999, 1526, 1527).
  • OLG Frankfurt, 30.11.1999 - 1 WF 281/99
    1) Die Rechtsprechungsgrundsätze für Hausmannfälle findet auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft keine Anwendung, da es hierfür an der dafür tragenden Bestimmung der wechselseitigen Verpflichtung im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) fehlt (vgl. OLG München FamRZ 1999, 1526).

    Die von der Rechtsprechung für die sogenannten Hausmannfälle entwickelten Grundsätze, wonach im Rahmen der neuen Ehe der neue Ehegatte gehalten ist, dem haushaltsführenden und einem minderjährigen Kind aus früherer Bindung unterhaltspflichtigem Ehegatten die Möglichkeit einzuräumen, durch stundenweise Beschäftigung den notwendigen Unterhalt sicherzustellen, und insoweit für den entsprechenden Lebensbedarf aufzukommen, lassen sich auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht anwenden, da es hierfür an der dafür tragenden Bestimmung der wechselseitigen Verpflichtung im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) fehlt (vgl. OLG München FamRZ 1999, 1526).

  • AG Saarbrücken, 06.09.2002 - 40 F 155/02

    Anspruch auf Zahlung von rückständigem und laufendem Kindesunterhalt;

    (OLG München FamRZ 1999, 1526, 1527) [OLG München 10.02.1999 - 12 UF 1125/98] .
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